Alljährlich zum Jahreswechsel muss die Feuerwehr besonderes häufig Hilfe leisten, sei es bei Verletzungen oder Bränden, ausgelöst durch unsachgemäßen Umgang mit Feuerwerkskörpern. Dabei kann Silvester auch mit der beliebten "Knallerei" ein sicheres Vergnügen sein, vorausgesetzt man beherzigt einige elementare Tipps.
Der Verkauf von Silvesterfeuerwerk ist ausschließlich an den letzten drei Werktagen vor Silvester erlaubt, das Abbrennen nur am 31. Dezember und 1. Januar.
Feuerwerkskörper der Klasse I (Kinder und Jugendliche):
Feuerwerkskörper der Klasse II (Nur für Erwachsene / ab 18 Jahren):
27.12.2017 | ghnz