Früher wie heute ist die Arbeit der Feuerwehr unerlässlich. In Helferskirchen gibt es die Freiwillige Feuerwehr seit über 125 Jahren. Die Frauen und Männer tragen dazu bei, das Hab und Gut unserer Mitbürger:innen zu schützen und helfen in Notfällen.
Die für den Brandschutz erforderlichen Mittel werden grundsätzlich durch die Verbandsgemeinde Wirges (Unterkunft, Fahrzeug, Schutzausrüstung) als Aufgabenträger der Feuerwehr zur Verfügung gestellt. Zusätzliche Ausstattungsgegenstände, wie z.B. weitere Fahrzeuge, Beleuchtungsgeräte, Spezialhandschuhe, Vereinsbekleidung, müssen jedoch selbst finanziert werden. Hierfür wurde der im Vereinsregister eingetragene Förderverein gegründet.
Der Verein fördert die Einsatzabteilung und sorgt für die Kameradschaft unter den Mitgliedern. Hier sind die Feuerwehrtage, Seniorenabende, Wandertage und regelmäßige Vereinsausflüge zu nennen. Mit einem geringen Mitgliedsbeitrag können Sie die Arbeit der Feuerwehr unterstützen. Je besser wir ausgestattet sind, umso besser können wir helfen, und das nicht nur bei Brand.
"Wir haben es uns zur Aufgabe gemacht die aktiven Kameradinnen und Kameraden auf vielfältigem Wege bei ihrer Arbeit zu unterstützen."
Der Verein besteht aus der Einsatzabteilung (Aktivenabteilung), der Jugendfeuerwehr, der Altersabteilung (Alterskameradschaft) und der Abteilung der fördernden Mitglieder. Eine weitere Gruppe sind die Ehrenmitglieder, die sich besonders um den Verein verdient gemacht haben.
Der Förderverein wird durch den Vorstand vertreten.
Mitgliedsbeiträge und dem Verein zugehende Spenden ermöglichen die effektive Unterstützung der Einsatzkräfte der Freiwilligen Feuerwehr Helferskirchen im Interesse des Gemeinwohls.
Keine weiteren Erklärungen notwendig? Dann steht für Sie unsere Online-Beitrittserklärung bereit. Wir freuen uns auf Sie!
Die Jahreshauptversammlung wird jährlich - möglichst am 3. Samstag im Januar - einberufen. Teilnehmen dürfen alle Mitglieder des Fördervereins sowie seiner Abteilungen. In dringenden Fällen kann eine außerordentliche Mitgliederversammlung einberufen werden. Die Aufgaben der Mitgliederversammlung sind unter anderem die Beratung und Beschlussfassung über alle Angelegenheiten, die der Vorstand als Tagesordnung aufgestellt hat und über weitere eingebrachte Anträge, die Wahl des Vereinsvorstandes und der Kassenprüfer, die Festsetzung der Mitgliedsbeiträge sowie die Beschlussfassung über Satzungsänderungen und die Verleihung der Ehrenmitgliedschaft. Die Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der Anwesenden beschlussfähig.