Die Mitgliederversammlung setzt sich aus den Vereinsmitgliedern zusammen und ist das oberste Beschlussorgan des Vereins. Die Mitgliederversammlung wird vom Vereinsvorsitzenden geleitet und wird mindestens einmal jährlich - möglichst am 3. Samstag im Januar - einberufen.
Die Protokolle früherer Mitgliederversammlungen können auf Wunsch beim Vorstand eingesehen werden.